Allgemeine Dienstleistungen
Was tut der Verwalter?
Er betreut das Gemeinschaftseigentum, verwaltet als Treuhänder das Gemeinschaftsvermögen und berät die Miteigentümer. Der Immobilienverwalter ist also stets Sachwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Immobilienverwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.
Jedes Haus hat Bereiche, die sich nicht im Eigentum eines einzelnen Eigentümers befinden. Beispiele hierfür können sein: Das Treppenhaus, der Hof oder Garten, häufig einige Kellerräume (Wasch- u. Trockenkeller). Aber auch z.B. die Fassade des Gebäudes oder das Dach berühren alle Eigentümer gleichermaßen, weil bei einem Schaden alle betroffen sind. Daher sind auch alle gemeinschaftlich in der Pflicht, dieses Gemeinschaftseigentum zu pflegen und instand zu halten. Die Konflikte, die hier häufig aus unterschiedlichen Interessen oder finanziellen Möglichkeiten entstehen, soll der WEG-Verwalter als neutraler Vermittler erkennen, begleiten und lösen.
Die Dinge, die nur den einzelnen Eigentümer betreffen (hinsichtlich seiner Einheit), z.B. Mietverträge, Zahlung von Grundbesitzabgaben etc., muss jeder für sich regeln.
Wir sind bestrebt, alle Pflichten im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes, bzw. der Teilungserklärung zu erfüllen, die Interessen der Eigentümer wahrzunehmen und die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft durchzuführen sowie alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die für eine ordnungsgemäße Instandhaltung der Wohnanlage erforderlich sind.
Wir legen Wert auf übersichtliche und leicht verständliche Abrechungen für Sie: Musterabrechnung
Wertpapierverwaltung teurer als Wohnungsverwaltung?
Die Verwaltervergütung ist das Entgelt für eine qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der von dem Immobilien-verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistung. Ein Vergleich von Verwaltervergütungen bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleichs der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Immobilienverwalter möglich. Das Thema der Verwaltervergütung ist immer aktuell und heiß. Es wird meistens verkannt, welche Leistungen außer der Abrechnung und der Eigentümerversammlung während des laufenden Jahres erledigt werden müssen. Selbstverständlich ist es schön, wenn man Geld einsparen kann, jedoch sollte man auch die Verhältnismäßigkeit beachten.
Deutsche Banken und Sparkassen lassen sich die Depotverwaltung von Wertpapieren mit ca. 0,2 % des Depotwertes vergüten. Werden in einem Wertpapierdepot also Werte verwahrt, die einer mittleren Eigentumswohnung von 150.000,00 € entsprechen, so sind jährlich 300,00 € an Gebühren fällig, was monatlich ca. 25 € entspricht. Ich behaupte, dass die Verwaltung einer Immobilie wesentlich arbeits- und kostenintensiver ist.
Dennoch zahlt kaum jemand so viel für eine Wohnungsverwaltung, wie er bereit ist, für sein Depot zu überweisen.
Hierzu noch folgender Hinweis: Im öffentlichen Wohnungsbau sind die Gebühren in der II. Berechnungsverordnung in den §§ 26 Absatz 1 und 41 Absatz 2 wie folgt festgeschrieben: 275,00 € pro Wohnung im Jahr und 30,00 € pro Tiefgarage im Jahr.
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